Druckansicht der Seite "Anfechtung der Berliner Wahlen: Rückantwort an den Wahlleiter"

Website der Firma Transcom, Deutschland
Pfad zu dieser Seite » Home  > Amt & Bürde  > Stimmzettel = Produkt?  > Rückantwort
URL dieser Seite www.transcom.de/transcom/de/amt-buerde/stimmzettel/antwort-graubner-1.htm
 
Ihre Optionen Zum Ausdrucken benutzen Sie bitte die Druckfunktion Ihres Browsers.
(Zurück) zur Webansicht dieser Seite  
 

Anfechtung der Berliner Wahlen: Rückantwort an den Wahlleiter

Absender:

Johannes Graubner

Empfänger:

Der Landeswahlleiter
Statistisches Landesamt Berlin
10306 Berlin (Postanschrift)

Datum: 2. November 1999

Sehr geehrter Herr Dr. Sch.,

vielen Dank für Ihren Brief. Auch wenn ich Ihre Antwort in ihrer Schlußfolgerung akzeptiere (siehe unten), so entkräftigt sie meine Argumentation nicht - bestärkt sie teilweise sogar.

Presseerklärung und Medienarbeit

Nach Ihrer Aussage hat der Landeswahlleiter am 5. Oktober auf die Details der Wahl öffentlich hingewiesen (die im Schreiben genannte Anlage lag nicht bei, aber das dürfte hier unerheblich sein - gegebenenfalls finde ich sie sicherlich auf Ihren Internet-Seiten). Die Briefwahl lief jedoch schon im September an. Meine Stimme habe ich eine Woche vor der Wahl eingeschickt: Also vor dem 5. Oktober. Außerdem ist die Mitteilung des Landeswahlleiters nicht bundesweit verbreitet worden, was für die Briefwähler wichtig gewesen wäre. Schließlich: Die Werbebranche zeigt, welcher Aufwand getrieben werden muß, um einen nennenswerten Teil der Bevölkerung zu erreichen - nur die gezielt adressierten Nachrichten erreichen tatsächlich den gesamten gewünschten Empfängerkreis. Die gezielt adressierte Information kann im Falle der Wahl nur zusammen mit dem Wahlzettel gegeben werden.

Landeswahlordnung

Form und Inhalt des Wahlzettels mögen in der Landeswahlordnung geregelt sein. Ich bin kein Jurist, und kann daher nicht beurteilen, ob damit der Inhalt umfassend festgelegt oder nur in seiner Minimalaussage definiert ist. Bei umfassender Festlegung wäre die Landeswahlordnung unzureichend, bei Minimaldefinition hätte der Landeswahlleiter den Wahlzettel mit der Information über die Zahl der zulässigen Kreuze (Stimmen) ergänzen können (müssen?).

Schlußfolgerung

Sie bemerken, daß Sie den Verordnungsgeber der Landeswahlordnung bitten werden, meinen Vorschlag zu erörtern. Über das Ergebnis möchte ich natürlich gerne - wie angeboten - informiert werden. Unter dieser Prämisse und angesichts der relativ geringen Zahl ungültiger Stimmen akzeptiere ich die Abweisung der Wahlanfechtung.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Graubner

(Link intern) Fortsetzung

 

» Transcom gehört zum Verbund der media offices (www.mediaoffices.de)