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Einspruch an das Finanzamt

Absender:

media offices …
— Johannes Graubner —

Empfänger:

Finanzamt für Körperschaften III
PF 420844
Volkmarstraße 13
12068 Berlin

Datum: 8. September 2003

Betreff: Ihr Schreiben vom 2. 9. 2003: Säumniszuschlag. Steuernummer …
Einspruch

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Dem Tatbestand, dass die Umsatzsteuer für das 2. Quartal 2003 zu spät überwiesen wurde, stimme ich zu. Ihr daraus resultierendes Recht, einen Säumniszuschlag geltend zu machen, bestreite ich zumindest nicht. Leider sehe ich mich aufgrund Ihres Briefes jedoch nicht in der Lage, Ihnen diesen Säumniszuschlag auch tatsächlich zu überweisen: Sie schreiben, dass „ein Säumniszuschlag verwirkt“ ist. Da „verwirken“ bedeutet, dass derjenige, der etwas verwirkt hat, ein Recht an diesem etwas verloren hat („jemand hat das Recht auf Leben verwirkt“), kann ich Ihre Feststellung nur so deuten, dass ich das Recht verloren habe, diesen Säumniszuschlag zu zahlen, oder Sie das Recht verloren haben, diesen Säumniszuschlag zu erhalten. (Der von Ihnen gewählte Passiv lässt nicht eindeutig erkennen, wer etwas „verwirkt“ hat.)

Was nun? Ich sehe zwei mögliche Lösungen:

  • Sie schicken uns ein Schreiben, mit dem Sie die Verwirkung für nichtig erklären - dann werde ich zwar nicht gerne aber aus Einsicht nach § 240 Abgabenordnung 8,50 Euro an die Finanzkasse überweisen
  • Weil Sie keinen geeigneten Textbaustein für diesen Fall haben, stimmen Sie meinem hiermit gestellten Antrag zu, den Säumniszuschlag aus Billigkeitsgründen zu erlassen

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Graubner

(Link intern) Fortsetzung

 

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