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Der Berliner Wahlzettel und Produkthaftung

(Dokumenta 2002 (Kassel))
Dokumenta 2002 (Kassel)
Am 10. Oktober 1999 war Wahl in Berlin. Abgeordnetenhaus und Bezirksverordneten-Versammlungen waren neu zu wählen. Da in Berlin Listenwahl üblich ist, hatte jeder Wähler und jede Wählerin auf jedem der drei Wahlzettel genau eine Stimme (Erst- und Zweitstimme Abgeordnetenhaus sowie Bezirksverordnetenversammlungen).

Leider war dies dem Wahlzettel aber so explizit nicht zu entnehmen — der unbedarfte Wähler hätte genauso gut vermuten können, daß er mehrere Kreuzchen machen darf. Damit jedoch wählt er ungültig — eine nicht zu unterschätzende Gefahr.

Ist der Wahlzettel womöglich ein Produkt? Wer wäre der Hersteller? Der Hersteller wäre nach Produkthaftungsgesetz für dieses Produkt und mögliche Schäden aus seiner Verwendung verantwortlich. Vor Gefahren aber muß gewarnt werden.

Was also macht der technische Redakteur und verantwortliche demokratische Bürger? Er ficht die Wahl an. Die Anfechtung und ihre Folgen werden hier dokumentiert. Ein (Link intern) Muster für den Stein des Anstoßes findet sich übrigens am Ende dieser Seite.

(Stimmzettel Berliner Wahl 1999)
Stimmzettel Berliner Wahl 1999

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